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ECTS Kreditsystem

Ziel des ECTS-Kreditsystems (European Transfer and Accumulation System) ist eine europaweite Anerkennung von Studienleistungen, um die Mobilität der Studierenden zu erleichtern.

Das System basiert auf den durchschnittlichen Aufwand zur Erreichung eines Lernergebnisses. Es umfasst sämtliche Tätigkeiten wie Teilnahme an Vorlesungen, Kursen und Seminaren (Präsenzzeit plus Vor- und Nachbereitung), Praktika, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und Teilnahme an Prüfungen, Abschlussarbeiten usw.

Die grundsätzliche Vereinbarung des ECTS besteht darin, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines Studienjahres 60 Kreditpunkten entsprechen muss. Dieses Arbeitspensum beläuft sich in Europa auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr, d.h. ein Kreditpunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Kreditpunkte werden nur vergeben, wenn die Studierenden die entsprechenden Leistungskontrollen absolvieren. Für ungenügende Studienleistungen werden keine Kreditpunkte erteilt. Eine partielle Vergabe von Kreditpunkten ist nicht zulässig.

 

Das System hat nur für Bachelor und Master Geltung hat. Beim Doktorat ist noch das alte System gültig (Krediteinheiten statt Kreditpunkte).

- Leistungskontrolle Doktorat

 

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