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Für die Zulassung zu einer Prüfung erteilen die Dozierenden Testate. Diese werden für bestimmte Leistungen während des Semesters vergeben und berechtigen die Studierenden zum Ablegen der Prüfung.
Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden.
Die Basisprüfung muss innerhalb von zwei Jahren ab Studienbeginn abgelegt werden, inkl. einer allfälligen Wiederholung. Zudem muss der erste Versuch in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des Basisjahres oder spätestens in der darauf folgenden Winterprüfungssession erfolgen.
Von der Basisprüfung abgesehen gibt es keine definierten Prüfungsfristen. Die Studierenden dürfen die Reihenfolge für die Durchführung der Prüfungsblöcke selber bestimmen. (Hinweis: Die Bachelor-Arbeit darf erst begonnen werden, wenn die Basisprüfung, die weiteren Fächer des Basisjahres sowie die Prüfungsblöcke 1 und 2 bestanden sind.) Es wird jedoch empfohlen, die Prüfungen im Anschluss an den Besuch der Lehrveranstaltungen abzulegen. Prüfungen müssen innerhalb der zulässigen Studiendauer des betreffenden Studiengangs absolviert werden.
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