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AVETH
Voraussetzung für eine Zulassung zum Doktorat ist ein von der ETH Zürich anerkannter universitärer Diplom- oder Masterabschluss. Ein Fachhochschul-Abschluss wird nicht als äquivalent zu einem universitären Master angesehen. Zudem muss sich eine Professor bzw. eine Professorin der ETH Zürich für die Betreuung bereit erklären. Einen Überblick über die Forschungsgebiete der MAVT-Professoren bietet die Seite Institute und Professoren. Es kann auch ein/e am D-MAVT akkreditierter/akkreditierte Professor/In gewählt werden.
Die Zulassung zum Doktoratsstudium an der ETH Zürich erfolgt individuell. Der Prorektor/die Prorektorin prüft aufgrund der wissenschaftlichen Qualifikationen, ob der Kandidat/die Kandidatin Zulassungsbedingungen erfüllen muss. Die Entscheidung (gemäss der Doktoratsverordnung) ist abhängig von der Universität, an welcher der Kandidat/die Kandidatin seinen/ihren Abschluss gemacht hat, und den erzielten Leistungen. Je nach Vorbildung werden vom D-MAVT drei individuelle Zulassungsprüfungen festgesetzt, auf die sich der Kandidat/die Kandidatin durch den Besuch regulärer ETH-Lehrveranstaltungen vorbereiten kann.
Sobald ein/e D-MAVT Professor/In zugesagt hat, Ihre Dissertation zu leiten, können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Doktoratsadministration des Rektorats senden. In der Regel bewirbt sich der Kandidat/die Kandidatin für eine Anstellung an der ETH. Die Anmeldung zum Doktorat und die Anstellung sind zwei verschiedene Prozesse, die parallel laufen. Die Bewerbungsunterlagen mit dem Anmeldeformular zum Doktorat müssen gleichzeitig an die Doktoratsadministration eingereicht werden mit dem Antrag auf Anstellung an die Personalabteilung. Für Absolventen und Absolventinnen einer ausländischen Universität/Hochschule sollte die vollständige Anmeldung spätestens zwei Monate vor Beginn des Doktorats eingereicht werden; nur so ist gewährleistet, dass Sie rechtzeitig zum Stellenantritt als Doktorand/In eingeschrieben sind und einen Studierendenausweis erhalten. Bei Absolventen und Absolventinnen von Schweizer Universitäten muss die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor Beginn des Doktorats eingereicht werden. Davon abgesehen gibt es keine Anmeldetermine/-fristen.
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