|
|
|
||||||||||
Zurück zur
In den seltenen
Fällen von schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leiter/der
Leiterin und dem/der Doktorierenden bemüht sich der betreffende
Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin oder eine von ihm oder
ihr bezeichnete Person um eine Schlichtung.
Bei Bedarf übernimmt der Prorektor oder die
Prorektorin die Vermittlerrolle. Wenn die Vermittlungsbemühungen erfolglos
bleiben und der Leiter oder die Leiterin der Doktorarbeit die Betreuung
niederlegen will, beruft der Prorektor oder die Prorektorin für das Doktorat
auf Antrag des Doktoranden oder der Doktorandin die Schlichtungskommission ein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information