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Meinungsverschiedenheiten

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Doktorprüfung

 


In den seltenen Fällen von schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leiter/der Leiterin und dem/der Doktorierenden bemüht sich der betreffende Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin oder eine von ihm oder ihr bezeichnete Person um eine Schlichtung.

Bei Bedarf übernimmt der Prorektor oder die Prorektorin die Vermittlerrolle. Wenn die Vermittlungsbemühungen erfolglos bleiben und der Leiter oder die Leiterin der Doktorarbeit die Betreuung niederlegen will, beruft der Prorektor oder die Prorektorin für das Doktorat auf Antrag des Doktoranden oder der Doktorandin die Schlichtungskommission ein.

 

 

 

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