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Doktorprüfung

Der Inhalt der Dissertation muss einen Bezug haben zu dem Forschungsbereich, in dem die ETH Zürich tätig ist. Sie sollte in einer der Schweizer Landessprachen oder in Englisch verfasst sein; andere Sprachen müssen vom Rektor/von der Rektorin bewilligt werden. Die Dissertation muss eine Zusammenfassung in einer Amtssprache und eine Zusammenfassung in Englisch sowie einen Lebenslauf, gemäss der Vorlage Dissertation (Anhang Ausführungsbestimmungen der Rektorin zur Doktoratsverordnung 2008) enthalten.

Die Prüfungskommission ist vom Stellvertreter des Departementsvorstehers/ der Departementsvorsteherin (Doktoratsbeauftragter D-MAVT) oder von ehemaligen Mitgliedern der Departementsleitung geleitet und besteht aus mindestens drei unabhängigen sachverständigen Personen (Vorsteher/In, Leiter oder Leiterin der Doktorarbeit, Korreferenten/Korreferentinnen; ein/eine weiterer/weitere ETH-Professor/-Professorin oder bewilligter/bewilligte Korreferent/Korreferentin, sofern ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Leiter/der Leiterin und den Korreferenten/ Korreferentinnen besteht).

Der Referent/die Referentin sowie jeder Korreferent und jede Korreferentin erstellen je ein schriftliches Gutachten über die Doktorarbeit und reichen dieses dem Departement vor der Prüfung ein. Im D-MAVT werden die Referate und Korreferate in einer geschützten und nur von MAVT Professoren abrufbaren Webseite gespeichert.

Die minimale Prüfungskommission (der Vorsitzende, der Referent und mind. ein Korreferent) muss in jedem Fall anwesend sein. Weitere Mitglieder der Prüfungskommission können über Videokonferenz zugeschaltet werden. Genauere Angaben sind der „Weisung des Rektors über die physische Anwesenheit von Mitgliedern einer Prüfungskommission bei Doktorprüfungen“ zu entnehmen.

Am D-MAVT sind die Doktorprüfungen öffentlich und dauern 90 Minuten. Die Daten und Räume der Prüfungen sind publiziert. Die Präsentation des Kandidaten/der Kandidatin dauert ca. 40 Minuten, darauf folgen eine Befragung und anschliessend die Bewertung durch Professoren und Professorinnen und speziell vom/von der Doktoratsdelegierten eingeladenen Gästen.

10 Tage vor der Prüfung wird eine Einladung an alle D-MAVT Angestellten versendet mit den Angaben über Zeit, Raum, Titel der Doktorarbeit, Leiter/Leiterin der Doktorarbeit und Korreferenten/Korreferentinnen.

Die Doktorprüfung kann in Englisch oder nach Bewilligung des/der Vorsitzenden in Deutsch durchgeführt werden.

Die Prüfungskommission bewertet sowohl die Doktorarbeit als auch die mündliche Prüfung als bestanden oder nicht bestanden. Sie erstattet der betreffenden Professorenkonferenz Bericht.

Die Professorenkonferenz stellt der Studienkonferenz aufgrund des Berichts der Prüfungskommission Antrag auf Erteilung oder Verweigerung des Doktordiploms.

Anmeldung zur Doktorprüfung

Vereinbaren Sie den Zeitpunkt Ihrer Doktorprüfung mit dem Leiter/der Leiterin der Doktorarbeit, den Korreferenten und Korreferentinnen und der D-MAVT Studienadministration. In der Regel können Sie Termine für die nächsten 3-4 Monate anfragen (Während des Semesters bevorzugt Dienstagnachmittags; Ausserhalb des Semesters Mittwochs).

Für die Doktorprüfung müssen Sie sich spätestens 21 Kalendertage (3 Wochen) vor dem Prüfungsdatum bei der D-MAVT Studienadministration anmelden. Bei der Anmeldung zur Doktorprüfung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die 12 Krediteinheiten erlangt haben. Dafür benötigen Sie die Bestätigung des Departements auf dem Formular „Anmeldung zur Doktorprüfung“. Sie müssen eine gebundene Kopie Ihrer Dissertation mit jeweils einer Zusammenfassung in einer Amtssprache und einer Zusammenfassung in Englisch, sowie einem Lebenslauf und eine separate Kopie des Lebenslaufes, liefern.

Das Prüfungsexemplar wird anlässlich der Anmeldung zuhanden des Prüfungsvorsitzenden an die Prüfung gebracht. Referent/In und Korreferent(en)/Korreferentin(nen) müssen Sie selber mit einem Exemplar beliefern.

Nachdem Sie Ihre Doktorprüfung erfolgreich abgelegt haben, muss die nächstfolgende Professorenkonferenz dem Rektor/der Rektorin Antrag auf Erteilung des Doktordiploms stellen. Sobald dies geschehen ist, kann Ihnen die D-MAVT Studienadministration nötigenfalls schriftlich bestätigen, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Die ETH Studienkonferenz entscheidet an ihrer nächsten Sitzung über den Antrag. Nach Genehmigung der Dissertation durch die Studienkonferenz erhalten Sie von der Doktoratsadministration des Rektorats die "Vorläufige Bescheinigung" (eine provisorische Bestätigung, dass die Dissertation von der ETH genehmigt wurde) und die Aufforderung, die Pflichtexemplare innert 6 Monaten abzuliefern.

Sie dürfen den Doktortitel erst führen, wenn Sie der Doktoratsadministration des Rektorats alle Pflichtexemplare vollständig abgeliefert haben.

Blumer Fonds

Der Blumer Fonds erlaubt ein Teil der Rückerstattung der Druckkosten für die Dissertation.

Sie reichen das Antrags-Formular zum Blumer Fonds zusammen mit der Druckkosten-Rechnung und dem Beleg für Ihre Zahlung (Kassabon, oder Kopie Auszug Bank- resp. PC-Konto) bei der D-MAVT Studienadministration ein. Die Zinsen des Fonds werden jährlich unter die Doktoranden verteilt, die ihr Doktorat abgeschlossen und einen Zuschuss beantragt haben. Weil die Höhe der Zinsen und die Zahl der Doktorierenden, die Antrag stellen, von Jahr zu Jahr variieren, steht nie zum vornherein fest, wieviel jeder/jede erhält. Die Rückerstattung findet einmal pro Jahr im Februar statt.

 

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