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Krediteinheiten, Testate

Das Doktoratsstudium stellt sicher, dass sich die Doktorierenden im Fachgebiet ihrer Doktorarbeit und in weiteren Bereichen weiterbilden.

Das Doktoratsstudium verlangt den Nachweis von mindestens zwölf Kreditpunkten. Ein Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Die Doktorierenden müssen mindestens einen Drittel der nachzuweisenden Kreditpunkte ausserhalb des Forschungsgebietes erwerben. Die Doktorierenden können, in Absprache mit dem Leiter/der Leiterin der Doktorarbeit, ihr Doktoratsstudium individuell zusammenstellen.

Die Vergabe der Kreditpunkte sind in den D-MAVT Detailbestimmungen wir folgt festgelegt:

  1. Testat erhalten, ohne Prüfung: # Kreditpunkte = # Umfang (V+U, G; wie im Vorlesungsverzeichnis ausgeführt)
  2. Vorlesung mit Prüfung: # Kreditpunkte = ECTS (wie im Vorlesungsverzeichnis ausgeführt
  1. Der Leiter/die Leiterin der Doktorarbeit unterschreibt auf dem Testatbogen die Kreditpunkte, vorausgesetzt, jeder Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden
  2. Mitarbeit in einer Wahlkommission von Professoren: 2 Kreditpunkte
  3. Offiziell vertretende Assistenten und Doktoranden in den Departementskonferenzen oder Unterrichtskommissionen: 1 Kreditpunkt pro Semester
  4. Aktive Teilnahme in weiteren genehmigten Kommissionen, vorausgesetzt, ein Kreditpunkt entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden
  5. Die im Didaktischen Ausweis (Didaktisches Zertifikat) verwendeten Kreditpunkte dürfen eingesetzt werden, vorausgesetzt der Leiter/die Leiterin der Dissertation bewilligt es.

Die im Zusammenhang mit einer Zulassungsprüfung erworbenen Kreditpunkte dürfen nicht wieder verwendet werden.

Die Studienadministration ist zuständig für die Kontrolle der anrechenbaren Kreditpunkte, die ersichtlich sind auf dem ETH Studienüberblick oder im Testatbogen für Doktorierende, bei welchem die externen Tätigkeiten von dem Leiter/der Leiterin der Doktorprüfung anerkannt sind.

 

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