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D-MAVT
In Absprache mit dem Leiter/der Leiterin des Doktorats wird der Forschungsplan erstellt. Er enthält die Zielsetzungen, die Disposition der Doktorarbeit sowie alle Pflichten des/der Doktorierenden. Die Rahmenbedingungen sind so zu setzen, dass die Ausführung der Doktorarbeit in der Regel nicht mehr als drei Jahre beansprucht. Der Forschungsplan wird dem Leiter/der Leiterin sowie, nach Möglichkeit, einem Korreferenten/einer Korreferentin vorgelegt.
Der Leiter/die Leiterin legt den vom Dissertationsleiter/von der Dissertationsleiterin und vom/von der Doktorierenden unterzeichneten Forschungsplan dem Doktoratsausschuss vor. Der Forschungsplan ist innert zwölf Monaten nach der Einschreibung einzureichen.
Verlängerungen dieser Frist bedürfen der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss. Für eine Fristverlängerung reichen Sie das entsprechende Antragsformular bei der D-MAVT Studienadministration ein.
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