Zulassung und Doktoratsstudium

Zulassung

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung und das Verfahren zum Doktorat an der ETH Zürich sind in der Verordnung zum Doktorat festgelegt. Die Zulassung zum Doktorat am D-MAVT erfolgt individuell und setzt einen Master-Abschluss in Ingenieur- oder Naturwissenschaften und die Annahme durch eine/n betreuende/n Professor/in voraus.

Das Doktoratsstudium am D-MAVT richtet sich an exzellente Studierende (die zu den besten 10% ihrer Bachelor-/Masterstudiengänge gehören) von anerkannten Institutionen. Die Auswahlkriterien für die Zulassung werden von der Departementskonferenz festgelegt, um Mindeststandards sicherzustellen. Der D-MAVT-Doktorierendenausschuss dient als Zulassungsausschuss für Doktorierende und entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung – nach Rücksprache mit der Betreuerin oder des Betreuers der Doktorarbeit. Im Falle einer positiven Entscheidung über die Aufnahme entscheidet der Doktorierendenausschuss, ob die Kandidatin oder der Kandidat zum regulären oder zum erweiterten Doktoratsstudium zugelassen wird.

Die drei Ziele des regulären Doktorats sind:

  1. Vertiefung der Kenntnisse im Forschungsgebiet der Dissertation und Erweiterung der Kenntnisse über den Forschungsbereich hinaus,
  2. Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen / Soft Skills;
  3. Integration der Doktorierenden in die wissenschaftliche Gemeinschaft (scientific community).

Die Doktorandin oder der Doktorand muss während des Doktoratsstudiums mindestens 12 Kreditpunkte gemäss den Vorgaben in den DownloadAusführungsbestimmungen des Rektors zur DownloadETH Zurich Ordinance on the Doctorate (PDF, 255 KB) erreichen. Die Liste der Kurse muss im Learning Agreement enthalten sein und von den Betreuenden der Doktorierenden genehmigt werden.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DownloadDetailed stipulations regarding the Doctorate (PDF, 233 KB).

Für das erweiterte Doktoratsstudium am D-MAVT müssen 12 Kreditpunkte durch benotete Prüfungen erworben werden, die über die 12 Kreditpunkte des regulären Doktorats hinausgehen. Der Studienplan für das erweiterte Doktorat beinhaltet die folgenden Kriterien:

  • Mindestens 12 Kreditpunkte werden durch Prüfungen an der ETH Zürich erworben.
  • Dazu gehören mindestens 2 schriftliche Prüfungen, wie sie im Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich vorgeschrieben sind
  • Alle Lehrveranstaltungen werden auf der Masterstufe angeboten.
  • Es darf nicht mehr als eine Prüfung durch den/die Betreuer/-in der Dissertation oder ein Mitglied seines/ihres Teams durchgeführt werden.

Es wird dringend empfohlen, die 12 Kreditpunkte des erweiterten Doktorats während des ersten Jahres des (provisorischen) Doktorats zu erwerben.

Die Betreuerin oder der Betreuer der Doktorarbeit legt in Absprache mit dem Doktorierenden die zu erbringenden Studienleistungen in einem individuellen Studienplan fest und meldet diese der Doktoratsadministration des D-MAVT. Die Kurse müssen in das Learning Agreement aufgenommen werden.

Der individuelle Studienplan und der Zeitplan des erweiterten Doktoratsstudiums sind Teil des Doktoratsplans.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DownloadDetailed stipulations regarding the Doctorate (PDF, 233 KB).

Studierende, die vor dem 1. Januar 2022 eingetreten sind, wurden mit oder ohne zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zugelassen, je nach den wissenschaftlichen Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers.

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen (mindestens 3 Prüfungen) müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum der vorläufigen Zulassung bestanden werden.

Weitere Einzelheiten zu den zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen werden unter Zulassungsprüfung & Forschungsplan veröffentlicht.

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